Barzahlung in Bezirksämtern muss bedingungslos möglich bleiben

Barzahlung in den Bürgerämtern im Bezirk wurde mehr und mehr zugunsten elektronischer Zahlungsmittel zurückgebaut.
Dabei hat nicht jeder Mensch die Möglichkeit eine EC-Karte zu bekommen. Betroffen sind oft z.B. verschuldete Menschen.
Zwar ist für die Barzahlung ein Sonderarbeitsplatz vorgesehen, aber “die Entscheidung zur Barzahlung obliegt der Leitung”, und ist somit der Willkür Einzelner ausgesetzt.
Wir halten eine Prüfung, ob diese Vorgehensweise mit dem Antidiskriminierungsgesetz vereinbar ist, für sinnvoll. Deshalb fragen wir nach.
DS/2012/IV

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