Beschlagnahme von leerstehendem Wohnraum
Die BVV hat den Antrag, den wir gemeinsam mit Linken und Grünen eingereicht hatten, angenommen.
Demnach soll spekulativer Leerstand, wie dies in Riemers Hofgarten der Fall ist, nach § 16 und § 38 ASOG zum Zwecke der Abwehr einer gegenwärtigen, erheblichen Gefahr in Zeiten akut drohender, massenhafter Obdachlosigkeit beschlagnahmt werden.
Im Tagesspiegel ist hierzu ein längerer Artikel erschienen.