Finanzielles

Bekommen Bezirksverordnete eigentlich Geld für die Ausübung ihres Mandates? Und wenn ja, wieviel?

Übersicht über die monatliche Entschädigungen für Bezirksverordnete nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG):

  • Grundentschädigung: 335,00 € – 1/10 der Abgeordnetenentschädigung für Mitglieder des Abgeordnetenhauses (auf einen durch 5 teilbaren Betrag gerundet)
  • Fraktionsvorsitzender: 837,50 € – entspricht 1x Grundentschädigung + zusätzlich 1,5x Grundentschädigung
  • Fahrgeldentschädigung: 41,00 € – Pauschale
  • Sitzungsgeld (BVV): 31,00 € – pro BVV Sitzung an der man aktiv teilgenommen hat
  • Sitzungen (Ausschüsse): 20,00 € – pro Ausschuss Sitzung an der man aktiv teilgenommen hat und Mitglied des Ausschusses ist (gilt auch für Fraktionssitzungen)

In Summe:
527 € p.M. (FraVo: 1029,50 € p.M.) bei 3 Fraktions- und 3 Ausschusssitzungen pro Monat. Die Entschädigungen müssen nicht versteuert werden.

Die Bürgerdeputierten bekommen übrigens nur das Sitzungsgeld für die Ausschüsse und die Fahrgeldentschädigung.

Während der Sommerpause reduziert sich die Summe aus dem Rechenbeispiel erfahrungsgemäß auf Grund ausbleibender Plenar-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen